Alle Bekanntmachungen

Grundhafter Ausbau der Ortsstraße Wendischbora Nr. 24-36

Die Stadt Nossen realisiert ab dem 01.04.2019 das Straßen- und Kanalbauvorhaben: "Grundhafter Ausbau der Ortsstraße Wendischbora Nr. 24-36"

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Sanierungsarbeiten an der Pöppelmannbrücke

Die Firma GRÖTZ aus Niederdorf wird ab dem 08.04.2019 und bis voraussichtlich Ende Juni 2019 im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASUV – Niederlassung Meißen) Sanierungsarbeiten an der Pöppelmannbrücke in Nossen vornehmen.

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Öffentliche Sondersitzung des Stadtrates der Stadt Nossen

Eine öffentliche Sondersitzung des Stadtrates der Stadt Nossen findet am Donnerstag, dem 28. März 2019, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Nossen, Markt 31, 01683 Nossen, statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen sind dazu recht herzlich eingeladen.

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Information zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe

Die Stadt Nossen erlässt jährlich auf Grund der „Satzung zur Umlage der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter“ entsprechende Abgabenbescheide. Eine Abgabepflicht besteht dann, wenn

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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Wohnstandort Zum Kirschberg“

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, zu der am 14.03.2019 stattfindenden öffentlichen Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen wird in einem gesonderte Tagesordnungspunkt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnstandort Zum Kirschberg“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgestellt.

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Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 - Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen finden am Sonntag, dem 26. Mai 2019 statt. An diesem Tag sind neben der Wahl des 9. Europäischen Parlaments die regelmäßigen Kreistags- und Stadtratswahlen in der Stadt Nossen durchzuführen.

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Fertigstellung der KiTa Leuben

Nach Erreichen der Baugenehmigung für die Erweiterung und Nutzungsänderung von angrenzenden Räumen der Einrichtung sowie Stellplätzen vom 6.9.2016 wurde die Planung bis zur Ausschreibung weiter durchgeführt.

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Beschaffung einer Grundausstattung für die Wasserwehr der Stadt Nossen

Die Gemeinden sind nach § 101 Sächsisches Wassergesetz verpflichtet, von ihrem Gemeindegebiet Gefahren durch Hochwasser abzuwehren, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat eine Gemeinde einen Wasserwehrdienst einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet ist.

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Grundhafter Ausbau der Ortsstraße Wendischbora Nr. 51b - 54

Die Stadt Nossen realisiert ab dem 15.10.2018 das Straßen- und Kanalbauvorhaben: "Grundhafter Ausbau der Ortsstraße Wendischbora Nr. 51b - 54"

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Erweiterung der Kindertagesstätte „Rosenmühle“

„Erweiterung der Kindertagesstätte „Rosenmühle“ im OT Leuben durch Nutzungsänderung von angrenzenden Räumen und Instandhaltung“

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