Zutritt zum Rathaus nur mit Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel)

Aufgrund der Vorschriften der Sächsischen Coronanotfallverordnung ist der Zutritt zum Rathaus nur mit Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) erlaubt. Ein entsprechender Nachweis ist beim Eintreten vorzuzeigen.

Die Stadtverwaltung

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