Zensus 2022: Interviewer gesucht

In Vorbereitung auf den in Deutschland 2022 stattfindenden Zensus – auch bekannt als Volkszählung – wurde zum 01.01.2022 in der Stadt Meißen eine von 48 örtlichen Erhebungsstellen des Freistaates Sachsen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Erhebungsstelle werden das Statistische Landesamt des Freistaats Sachsen beim Zensus 2022 im Rahmen der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und der Befragung an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor Ort unterstützen.

Warum gibt es den Zensus?

Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und Deutschland insgesamt. Neben ergänzenden Daten zur Demografie, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft werden auch allgemeine Angaben zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland erfasst.  Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten, alle 10 Jahre einen Zensus durchzuführen. In Deutschland bildet das Zensusgesetz den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Zensus 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für 2021 vorgesehene Zensus um ein Jahr verschoben.

Was ist die Haushaltebefragung?

In einem kurzen persönlichen Interview werden zufällig ausgewählte Haushalte (ca. 10 % der Bevölkerung) und alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen zu allgemeinen Themenbereichen ihrer Lebenssituation befragt. Hierunter fallen beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie zur Staatsangehörigkeit.

Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung.

Ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 werden Interviewerinnen und Interviewer in ganz Deutschland unterwegs sein, um die Befragungen für den Zensus 2022 durchzuführen. Dafür werden viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gebraucht. Sie führen die Befragung vor Ort durch. Mit Hilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens werden die Anschriften mit Wohnraum ausgewählt, an denen Sie die Befragung durchführen. Alle dort wohnenden Personen müssen befragt werden. Es ist vorgesehen, dass eine Erhebungsbeauftragte oder ein Erhebungsbeauftragter ca. 100 Personen befragt.

Zur Ausführung der Tätigkeit erhalten Sie im März/April 2022 ausführliche Schulungen durch Ihre örtliche Erhebungsstelle. Sie werden hier intensiv auf Ihre Aufgaben vorbereitet und erhalten die entsprechenden Unterlagen.

Unterstützen Sie den Zensus 2022 als Interviewer oder Interviewerin! Melden Sie sich bei Ihrer örtlichen Erhebungsstelle

Örtliche Erhebungsstelle Meißen

Postfach 10 02 53

01652 Meißen

Persönliche Vorsprache sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer

03521 463-158 und unter Beachtung der 3-G-Regelung möglich oder per E-Mail an zensus@stadt-meissen.de.

Voraussetzung für die Tätigkeit als interviewende Person sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit sowie zeitliche Flexibilität. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt, Ihre Arbeitszeit können Sie sich flexibel einteilen. Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von ca. EUR 450,00. Fahrtkosten werden unabhängig davon erstattet.

Sie unterliegen strikt dem Datengeheimnis und der statistischen Geheimhaltungspflicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf www.zensus2022.de oder unter www.zensus.sachsen.de

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