Start der Badsaison am 12. Juni 2021 im Volksbad Nossen

Die aktuelle Rechtslage und sinkende Inzidenzwerte ermöglichen die Eröffnung der Freibadsaison in Nossen. Allerdings gelten auch in diesem Jahr umfangreiche Hygienevorschriften, z. B. gemäß der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, der Allgemeinverfügung zur Anordnung Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit-2019 sowie der Fachbericht Pandemieplan Bäder von der Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.

Wichtige Punkte, die für einen Besuch in unserem Volksbad zu beachten sind:

  1. Personen mit einer Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeuten, haben keinen Zutritt zum Volksbad.
  2. Beim Betreten des Bades sind die Besucherinnen und Besucher nach SächsCoronaSchutzVO (§ 20 Abs. 2 i.V.m. § 6) verpflichtet, die Kontaktdaten anzugeben (Name, Telefonnummer oder E-Mailadresse und Anschrift).
  3. Gemäß SächsCoronaSchutzVO (§ 20) müssen Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen Test vorweisen, d.h. dass dessen Vornahme zum Zeitpunkt des Besuches des Volksbades Nossen darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Die Testpflicht gilt gemäß SächsCoronaSchutzVO (§ 9) nicht für Personen,
  • die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen oder
  • die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind.

Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres gilt die Testpflicht nicht

Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35 entfällt gemäß SächsCoronaSchVO (§ 20 i.V.m. § 3) die Testpflicht.

  1. Einhaltung der allgemeinen Abstandsregeln und Hygieneregeln, besonders Handhygiene, Husten- und Niesetikette und das Duschen vor Benutzung der Becken.
  2. Die Zahl der Besucher ist begrenzt. Dies gilt auch für die Anzahl der Personen, die gleichzeitig die Schwimmbecken und das Plantschbecken nutzen können.
  3. Bänke und Liegen dürfen nur von Einzelpersonen bzw. Personen, die zu einem Hausstand gehören genutzt werden.
  4. Die Rutsche darf nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
  5. Gruppenräume und Grillplätze stehen derzeit den Besuchern nicht zur Verfügung.

Sie werden im gesamten Volksbad durch Hinweisschilder, Plakate, Abstandsmarkierungen u. ä. auf o. g. Punkte aufmerksam gemacht. Wir bitten Sie, sich daran zu halten und den Anweisungen des Badpersonals Folge zu leisten.

Um lange Warteschlangen beim Einlass des Bades zu vermeiden, empfehlen wir, das Kontakterfassungsformular einschl. die Bestätigung des tagesaktuellen Tests (bei Bedarf) bereits ausgefüllt mitzubringen.

Nossen, 10.06.2021

C. Bartusch
Bürgermeister

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