Mobiles Impfteam kommt nach Nossen - Anmeldung verlängert

Am 16.07. und 17.07. macht das mobile Impfteam des ASB in Nossen Station. Das Vakzin von Biontech-Pfizer steht als Impfstoff zur Verfügung.

Anmeldungen können bis 12.07. per Mail an impfung@nossen.de erfolgen. Anzugeben sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Meldeadresse und gegebenenfalls eine Mailadresse zur Kontaktaufnahme und Zusendung der Unterlagen. Außerdem besteht bis 09.07. täglich von 9 bis 17 Uhr die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung unter der Rufnummer 035242/434-445.

Wo finden die Impfungen statt?

Die Impfungen werden im ehemaligen Kinosaal das Sachsenhofs durchgeführt.

Wann werden die Impfungen durchgeführt?

Die Erstimpfung erfolgt am 16.07.21 und 17.07.21, die Zweitimpfung am 06.08.21 und am 07.08.21 Die Uhrzeit richtet sich nach der individuellen Terminzuteilung und ist identisch mit dem zweiten Impftermin.

Wer ist impfberechtigt?

Personen ab dem 16. Lebensjahr, ohne Priorisierung.

Impfwillige dürfen nicht innerhalb der letzten 3 Monate an Covid19 erkrankt bzw. positiv auf SARS-Cov-2 getestet worden sein. Zudem sollten in den vorangegangenen 14 Tagen keine anderen Impfungen erfolgt sein.

Wie erfolgt die Terminvereinbarung?

Die Terminvergabe erfolgt, über die Stadtverwaltung Nossen. Anmeldungen können unter der Mailadresse impfung@nossen.de oder per Telefon, unter 035242 434-445 erfolgen.

Per Mail ab dem 01.07.21 – 12.07.21

Per Telefon vom 05.07.21 – 09.07.21, in der Zeit von

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr

Dienstag von 09:00 – 18:00 Uhr

Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Anzugeben sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. Mailadresse zur Kontaktaufnahme und Zusendung der Unterlagen.

Was ist zum Impftermin mitzubringen?

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis
  • die KV-Karte bei gesetzlich Versicherten und die Daten ggf. privaten Krankenversicherung, soweit jemand ausschließlich privat krankenversichert ist
  • soweit vorhanden, einen Impfausweis (bei Fehlen wird spätestens zur Zweitimpfung eine Ersatzbescheinigung ausgestellt)
  • vorausgefüllter Aufklärungsbogen, Anamnese und Einwilligungserklärung (jeweils soweit ohne ärztliche Beratung ausfüllbar)

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