Mitteilung des Bereiches Kläranlage / Kanalnetz zu Betriebsstörungen in der Kläranlage Bodenbach durch illegale Abwasser- Einleitungen

In den Monaten Juni und August 2020 wurde erstmalig bei den turnusmäßigen Abwasseruntersuchungen im Zu- bzw. Ablauf der Kläranlage Bodenbach festgestellt, dass in das Kanalsystem zur Kläranlage zeitweise Abwasser eingeleitet wird, welches nicht den Parametern der Anlage 1 zur Abwassersatzung der Stadt Nossen entspricht.

Die Einleitung von derartigem Abwasser stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Abwassersatzung dar, so dass der durch verstärkte Kontrollen ermittelte verantwortliche Einleiter mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen muss.

Da die Kläranlage Bodenbach die gemäß Wasserrechtlicher Erlaubnis vorgeschriebenen Grenzwerte auf Grund der übermäßigen Schadstoff- Zulauffracht nicht einhalten kann, ist auch eine Anzeige gemäß § 324 Strafgesetzbuch (Gewässerverunreinigung) sowie Schadenersatz für die an den Freistaat Sachsen abzuführende erhöhte Abwasserabgabe eine weitere Konsequenz aus dieser illegalen Einleitung.

J. Kummer
Abwassermeister

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