Informationen aus dem Bürgerbüro - Kinderreisepass

Kinderreisepässe werden ab 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert

Der Bundestag hat am 07. Juli 2023 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Kinderreisepass abschafft.

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 wegfallen wird.

Folgendes ist zu beachten:

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt, vorausgesetzt das Kind ist anhand des Lichtbildes zweifelsfrei erkennbar.

Kinder bis 16 Jahre erhalten ab 01. Januar 2024 auf Antrag der Sorgeberechtigten nur noch einen Personalausweis (Lieferzeit ca. 2 – 3 Wochen, Kosten 22,80 EUR) und/oder Reisepass (Lieferzeit ca. 3 – 4 Wochen, Kosten 37,50 EUR) mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren, vorausgesetzt das Kind ist anhand des Lichtbildes zweifelsfrei erkennbar. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, ist das Dokument auch früher ungültig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter 035242/434 – 17/18/19 oder buergerbuero@nossen.de.

Ihr Bürgerbüro-Team

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