Information für Grundstückseigentümer mit vollbiologischen Kleinkläranlagen - Abgabe Wartungsnachweise

Gemäß den wasserrechtlichen Bescheiden des Landratsamtes Meißen bzw. den Einleitgenehmigungen der Stadt Nossen müssen vollbiologische Kleinkläranlagen regelmäßig gewartet werden. Die Wartungshäufigkeiten sind im Bescheid festgelegt. Über die Wartung ist ein Nachweis zu führen. Die Wartungen müssen im Kleinkläranlagenkataster der Stadt Nossen dokumentiert werden.

Wir bitten alle Eigentümer von vollbiologischen Kleinkläranlagen, uns die offenen Wartungsnachweise und Laborberichte für das Jahr 2021 bis spätestens 31. Januar 2022 vorzulegen bzw. als Kopie abzugeben.

Sollten die Wartungsnachweise bis zum oben genannten Termin nicht vorliegen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass diese Eigentümer durch die Landesdirektion Sachsen und mit Bescheid von der Stadt Nossen mit der Kleineinleiterabgabe veranlagt werden müssen.

Verspätet eingereichte Unterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

SG Abwasser

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