Hinweise zur Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1 Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw.  jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigen-tümer eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.

Das Finanzamt Meißen wird im II. Quartal 2022 Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert und auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück z. B.

  1. a) Gemarkung
  2. b) Flurstück
  3. c) Amtliche Fläche
  4. d) Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl

abgerufen werden können.

Das Finanzamt hat Hotlines zur Grundsteuerreform eingerichtet:

Telefonnummer: 03521 718 1100

Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet.

Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli 2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, das sie z. B. für Ihre Einkommenssteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden. Sie können über Elster Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z. B. für die Eltern, Betreuungsfälle usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER vornehmen.

Informationen zum ELSTER-Portal finden Sie unter: www.elster.de

Einzelfragen zur zukünftigen Grundsteuerhöhe kann die Stadt Nossen derzeit nicht beantworten. Die Stadt Nossen wird die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im

Stadtgebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden.

Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter: www.grundsteuer.sachsen.de

Stadtverwaltung Nossen

Weitere Informationen

Flyer »Die neue Grundsteuer«

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