Grundsteuer wird in diesem Jahr später fällig – Termin verschoben
Der Versand der Grundsteuerbescheide erfolgt voraussichtlich Mitte März. Die erste Fälligkeit für die Zahlung der Grundbesitzabgaben wird daher später – voraussichtlich Ende April – liegen. Bisherige Einzahlungen werden zurückgezahlt. Bitte Ändern Sie Ihren Dauerauftrag nach Zugang des Steuerbescheides bei Ihrer Hausbank.
Grundsteuerreform
Ab 1. Januar 2025 trat die Grundsteuer nach neuem Recht in Kraft.
Die Bescheide werden ab 14. März 2025 von der Stadtverwaltung versandt. Damit endete zum 31. Dezember 2024 das bisher geltende Grundsteuerrecht per Gesetz. Die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 wird gemäß den getroffenen Festlegungen des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages mit dem Grundsteuerbescheid durch die Stadtverwaltung Nossen erhoben.
Für Grundstückseigentümer ist folgendes zu beachten bzw. zu prüfen:
Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen erhalten einen neuen Grundsteuerbescheid, der auf Basis der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 erlassen wird.
Erhalten Sie keinen Bescheid, bitte prüfen Sie:
- haben Sie keine Erklärung gegenüber dem Finanzamt zum 1. Januar 2022 abgegeben, dann holen Sie das bitte umgehend nach bzw. fragen Sie beim Finanzamt nach;
- hatten Sie bis jetzt eine Garage oder Laube auf fremdem Grund und Boden, dann sind Sie nicht mehr steuerpflichtig, dann erhält der Eigentümer des Grund und Bodens einen Bescheid und kommt in der Regel auf Sie zu. Eine Stornierung ihres Bescheides erhalten Sie nicht.
Sind Sie nicht mehr steuerpflichtig, dann beachten Sie bitte:
- hat die Stadtverwaltung ein Lastschriftmandat von Ihnen, erlischt dies automatisch;
- haben Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank, dann müssen Sie diesen selbst beenden.
Haben Sie einen Bescheid erhalten, dann ist folgendes zu beachten:
- bestehende Lastschriftmandate werden von der Verwaltung entsprechend der Fälligkeiten angepasst;
- haben Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank, müssen Sie zwingend diese auf die neuen Werte ändern
- sind Sie mit der Bewertung Ihres Grundstückes nicht einverstanden, dann wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Meißen, Bewertungsstelle.
- haben Sie Einspruch beim Finanzamt eingelegt, sind die Zahlungen trotzdem, entsprechend der festgelegten Fälligkeiten, zu leisten (die Einsprüche sind in der Regel der Verwaltung nicht bekannt und Korrekturen können jederzeit bis zu vier Jahre rückwirkend eingearbeitet werden).
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass Einwände, Nachfragen zu Festlegungen in der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 (Grundsteuerwert) und der Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 (Grundsteuermessbetrag) an das zuständige Finanzamt Meißen, Heinrich-Heine-Straße 23, 01662 Meißen, zu richten sind.
Stadtverwaltung Nossen
Kämmerei