Elternbrief August 2021
Liebe Eltern,
in den vergangenen Wochen konnten wir die Vorzüge einer niedrigen Inzidenz kennenlernen und hoffen sehr, dass dies auch in den kommenden Wochen so bleiben wird. Allerdings zeichnet sich bereits eine Veränderung der Pandemiebedingungen ab. Zum 26.08.2021 tritt eine neue Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Regelung des Betriebs von Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 in Kraft.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die neuen Vorschriften der Verordnung sowie über Änderungen durch den Träger informieren.
Öffnungszeiten
Ab dem 06.09.2021 kehren alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen wieder zu den geregelten Öffnungszeiten von 6.00 bis 17.00 Uhr zurück. Sofern die Inzidenzwerte über 100 steigen, werden wir nach der jetzigen Rechtslage eine Anpassung der Öffnungszeiten vornehmen sowie die Kinder wieder in festen Gruppen betreuen müssen.
Hygienemaßnahmen
Maskenpflicht
Für Sie als Eltern gilt weiterhin: Sie tragen bitte IMMER beim Betreten des Geländes und dem Gebäude der Einrichtung einen Mund-Nasen-Schutz. Das Betreten der Einrichtung ist in der Regel für max. 10 Minuten gestattet.
Symptome
Der Aufenthalt auf dem Gelände und in dem Gebäude der Kindertageseinrichtungen ist Personen untersagt, die
- mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen (z.B. grünlicher Schleim), Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust oder
- Sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen.
Zeigen Kinder mindestens eines der Symptome ist ihnen der Zutritt zu der Einrichtung erst zwei Tage nach dem letztmaligen Auftreten eines Symptoms gestattet.
Testpflicht
Sofern sich Eltern länger als 10 Minuten auf dem Gelände oder in dem Gebäude aufhalten, müssen sie einen tagesaktuellen anerkannten Test, einen Genesungsbescheid oder den vollständigen Impfschutz nachweisen. Ebenfalls müssen die Kontaktdaten dokumentiert werden. Bitte beachten Sie dies für die kommende Eingewöhnungszeit in den jeweiligen Einrichtungen sowie für die anstehenden Entwicklungsgespräche.
Wir bitten Sie um die Einhaltung der vorgegebenen Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen. Wir als Träger sind verpflichtet die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen in den Einrichtungen umzusetzen und bei Nichtbeachtung dies gegebenenfalls zu sanktionieren. Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen dient vor allem dem Schutz ihrer Kinder, da diese keine Möglichkeit haben, sich vor dem ansteckenden Virus und den daraus resultierenden Folgen wirksam zu schützen (z.B. durch Impfung). Wir bitten Sie daher um Disziplin zum Wohle ihrer Kinder.
Vielen Dank!