Aktualisierte Elterninformation zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen ab 06.04.2021
Liebe Eltern,
gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung werden ab Dienstag, den 06.04.2021, alle Kindertageseinrichtungen in Sachsen und damit auch in der Stadt Nossen die Notbetreuung beenden und in den eingeschränkten Regelbetrieb zurückfahren. Demzufolge dürfen alle Kinder ab dem 06.04.2021 die Einrichtungen der Stadt Nossen während der eingeschränkten Öffnungszeiten von 06:30 – 16:00 Uhr besuchen.
In der neuen Verordnung vom 29.03.2021 wurden des Weiteren noch wichtige Einschränkungen für den Betrieb unserer Kindertageseinrichtungen beschlossen:
- Das pädagogische Personal in den Einrichtungen muss sich ab dem 01.04.2021 zweimal wöchentlich mithilfe eines Schnelltests auf das Covid-19-Virus testen lassen.
- Die Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen müssen sich ab dem 12.04.2021 zweimal wöchentlich mithilfe eines Schnelltests auf das Covid-19-Virus testen lassen.
- Die Durchführung der Schnelltests für die Kinder erfolgt, sofern eine ausreichende Anzahl an Tests in den Einrichtungen vorliegt.
- Krippe/Kindergarten: Alle Eltern und Abholberechtigten dürfen das Gelände der Einrichtung nur zum Bringen und Abholen der Kinder betreten. Das Betreten des Gebäudes ist für Eltern und Abholberechtigte untersagt. Die Übergabe der Kinder erfolgt größtenteils an der Eingangstür des Gebäudes oder anderen Ihnen mitgeteilten Eingängen.
- Hort: Alle Eltern und Abholberechtigten dürfen generell das Gelände und auch Gebäude der Schule/des Hortes nicht betreten. Um jedoch das Bringen und Holen Ihres Kindes entsprechend realisieren zu können, bitten wir Sie das Gelände nur zum Klingeln zu betreten. Beim Abholen Ihres Kindes warten Sie bitte nach dem Klingeln vor dem Eingangstor des Geländes.
- Über Zutrittsmöglichkeiten zum Gebäude mit negativen SARS-CoV-19-Test, welcher nicht älter als 3 Tage ist, entscheidet die Einrichtungsleitung.
- Das Tragen einer medizinischen Maske ist beim Betreten des Einrichtungsgeländes sowie des Einrichtungsgebäudes weiterhin Pflicht!
Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei den Einrichtungsleitungen der entsprechenden Kindertagesstätten. Die Eltern der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Ziegenhain melden sich bitte bis auf weiteres bei Frau Eichhorn in der Kita „Regenbogen“ in Rhäsa.