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Stadtverwaltung Nossen
Markt 31
01683 Nossen
Tel. Zentrale   035242 434-0
Fax   035242 68187

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung:
Di. 09:00 – 12:00 Uhr und
13:30 – 17:30 Uhr
Do. 13:30 – 15:30 Uhr

Einwohnermeldeamt:
Di. 09:00 – 12:00 Uhr und
13:30 – 17:30 Uhr
Do. 09:00 – 11:00 Uhr und
13:30 – 17:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

Bekanntmachung

Dienstag, 01. November 2011 um 06:36

Die Arbeitsaufgaben im Rahmen dieses Freiwilligendienstes sind das Sauberhalten des Geländes um die Objekte und die Erledigung von Hilfsarbeiten im hauswirtschaftlichen Bereich. Den Bundesfreiwilligendienst können Freiwillige, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, absolvieren. Menschen die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden. Unter 27 Jahre beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten im sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeiten zu engagieren.

Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld. Die Höchstgrenze liegt bei 330 Euro. Die Beiträge für die Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle. Die Freiwilligen werden in der Einsatzstelle betreut und erhalten kostenlose Seminare. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Freiwillige diesen Dienst absolvieren möchten, melden sich bitte im Rathaus bei der Stadtverwaltung Nossen, im Sachgebiet Soziales, Frau Franz, Zimmer 11, persönlich oder per Telefon (035242-434491).

Nossen, im Oktober 2011
Stadtverwaltung Nossen im Auftrag
gez. G. Händel
Hauptamtsleiter

 
 

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