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Stadtverwaltung Nossen
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Zweckverband Abfallwirtschaft erinnert an zweite Abschlagszahlung bei Gebühren

Montag, 01. August 2011 um 05:22

Jeweils zirka vier Wochen nach Fälligkeit wird der ZAOE die Säumigen schriftlich mahnen. Dafür gibt es eine Mahngebühr von fünf Euro. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, muss der Zweckverband Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten. Diese wird zirka vier Wochen nach dem Mahnschreiben schriftlich angekündigt. Einer der nächsten Schritte ist die Pfändung vor Ort durch einen Außendienstmitarbeiter des ZAOE.

Um solche Maßnahmen zu verhindern, sollten Betroffene rechtzeitig in der Geschäftsstelle vorsprechen, um gemeinsam mit dem ZAOE nach Lösungen zu suchen, zum Beispiel Ratenzahlung. Ein gutes Mittel, die Zahlungen nicht zu vergessen, ist das Abbuchen der Beträge vom Konto. Ungefähr 48 Prozent aller Grundstückseigentümer haben sich derzeit dafür entschieden. Dem ZAOE kann jederzeit eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Verbandsseite im Internet (www.zaoe.de) unter dem Button Formulare zu finden. Auch beim jeweiligen Geldinstitut kann eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden.

Es besteht aber auch jederzeit die Möglichkeit, die Einzugsermächtigung zu widerrufen.

  • Service-Telefon: 0351 4040450
  • Internet: www.zaoe.de,
  • Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
 
 

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